Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2006 erst ab einem Jahreseinkommen von 47.250 € möglich. Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und nicht gleichbedeutend mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt in 2006 42.750 € jährlich.

Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern die Versicherungspflichtgrenze!

Beitragsbemessungsgrenze 2006

Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss.

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2006 in der Kranken- und Pflegeversicherung:

  • jährliche Beitragsbemessungsgrenze 42.750 € bzw.
  • monatliche Beitragsbemessungsgrenze 3.562,50 €

 

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2006

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kennzeichnet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überschreitet das Brutto-Einkommen diese Höhe, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.

Höhe der Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze 2006 in der Krankenversicherung:

Jährliche Versicherungspflichtgrenze 47.250 € bzw.

monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 3.937,50 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13 Gehältern 3.634,61 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13,5 Gehältern 3.500,00 €