Klima-,Wärmepumpen-, Solaranlagen
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Klima-,Wärmepumpen-, Solaranlagen
Die meisten Versicherungsgesellschaften betrachten Klima-, Wärmepumpen und Solaranlagen als zuschlagspflichtige Gefahrerhöhung.
Sofern Sie davon betroffen sind, sollten Sie die Klausel 7164 vereinbaren:
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragende Flüssigkeiten wie sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen, die aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind.
- Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert
- Frost- und sonstige Bruchschäden an rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen,
- Bruchschäden durch Frost an sonstigen Einrichtungen der in Nr. 1 genannten Anlagen.
- Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und Bruchschäden an Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen, soweit diese rohre der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
- Die Entschädigung ist begrenzt auf einen festgelegten Geldbetrag.