Kombinationsprämien
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Kombinationsprämien
Wird eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (WHG) als Nebenwagnis zu einer Privat-Haftpflichtversicherung oder eine
WHG als Nebenwagnis zu einer Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann für das Nebenwagnis eine im Tarif ausgewiesene niedrigere Prämie berechnet werden. Wird von dieser Kombinationsmöglichkeit Gebrauch gemacht, handelt es sich rechtlich um einen Vertrag mit der folge, daß nur eine Deckungssumme zur Verfügung steht und im Kündigungsfall der gesamte Vertrag erlischt.