Luftfahrzeuge
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Luftfahrzeuge
Ausgeschlossen von der Versicherung ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Abweichend von dieser Bestimmung besteht im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
- die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden,
- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
- für die keine Versicherungspflicht besteht.
für alle weiteren Luftfahrzeuge ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich.