Direktversicherung (arbeitgeberfinanziert)
Motivation durch soziale Sicherheit
Das größte Kapital Ihres Unternehmens sind qualifizierte, treue und motivierte Mitarbeiter - insbesondere in Zeiten verschärften Wettbewerbs.
Dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht nur nach Gehalt und Betriebsklima, sondern vermehrt nach der Qualität des sozialen Umfeldes bewertet wird, wissen Sie als Betriebsinhaber gewiss schon lange.
Genau hier liegen dann auch die Pluspunkte, die den Sinn einer Betrieblichen Altersversorgung ausmachen:
- Starke Bindung Ihrer Mitarbeiter - geringe Fluktuation.
- Identifikation der Belegschaft mit Ihrem Unternehmen.
- Deutlicher Beleg Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber.
- Gezielte Motivation einzelner Mitarbeiter.
- Senkung der Ausfallzeiten.
Die Direktversicherung erlaubt die gezielte Ergänzung der gesetzlichen Rentenansprüche und stellt damit für Ihre Mitarbeiter ein attraktives Angebot dar, das dazu beiträgt, diesen auch im Alter einen hohen Lebensstandard zu sichern. Sie erweist sich als idealer Einstieg in die betriebliche Altersversorgung, ist sie doch finanziell überschaubar und organisatorisch einfach zu handhaben. Zudem bieten die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten viele Chancen individueller Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitgebers.
Die Direktversicherung ist eine Versicherung auf das Leben und zugunsten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und hat die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag nach seinen Anforderungen individuell zu gestalten. Dabei trägt der Arbeitgeber keinerlei Versorgungsrisiko, weil sich die Ansprüche der Arbeitnehmer ausschließlich gegen das Versicherungsunternehmen richten.
Steuervergünstigungen
Der Gesetzgeber hat die Direktversicherung steuerlich besonders begünstigt. Alle Versicherungsbeiträge bis zu 1.742,47 € (bei sog. "Durchschnittsbildung" sogar bis max. 2.147,41 €) je Versicherter und Kalenderjahr unterliegen lediglich einer pauschalen Lohnsteuer. Diese beträgt 20% (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Voraussetzungen
Die Versicherung muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Versicherungsbeitrag und Pauschalsteuern stellen für den Arbeitgeber Betriebsausgaben dar und mindern somit den zu versteuernden Gewinn.
Die tatsächlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge sind somit wesentlich geringer als der nominale Versicherungsbeitrag.
Beispiel für die Steuerersparnis durch Pauschalierung der Lohnsteuer bei Direktversicherungen:
| Jahres-Beitrag | Persönliche Spitzensteuer | Pauschale Lohnsteuer | Steuer-Ersparnis |
| 1.742,47 € | 30% = 522,74 € | 20% = 348,49 € | 174,25 € |
| 1.742,47 € | 50% = 871,24 € | 20% = 348,49 € | 522,74 € |
Die jeweilige Steuerersparnis richtet sich nach dem persönlichen Spitzensteuersatz des Mitarbeiters (= versicherte Person), die im Beispiel mit 30 bzw. 50% angenommen wurde. Hinzu kommen die (pauschale) Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag (hier nicht berücksichtigt).
Sofern die Vertragslaufzeit der Versicherungsverträge mindestens 12 Jahre beträgt, sind alle Versicherungsleistungen einschließlich der Überschussanteile steuerfrei. Bei kürzeren Laufzeiten müssen bei einer vorzeitigen Auszahlung lediglich die angefallenen Zinsen in der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung als Einnahmen berücksichtigt werden.
Arten der Direktversicherung
Die verschiedenen Direktversicherungsmodelle bieten durch ihre besondere Konstruktion ein hohes Maß an Individualität.
- Direktversicherung mit steigenden Leistungen
Dieses Modell bietet sich dann an, wenn der Arbeitnehmer plant, die flexible Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wahrzunehmen. Er kann im Rahmen der Steuergesetze frei wählen, wann er die Erlebensfallleistung in Anspruch nimmt. Hier ist die überproportionale Leistungssteigerung in den letzten Jahren der Berufstätigkeit besonders zu erwähnen. - Ertragsorientierte Direktversicherung
Hier hängt die Höhe der Beiträge vom Ertrag des Unternehmens ab. Der Beitrag der Direktversicherung richtet sich damit jeweils nach dem erwirtschafteten Unternehmensertrag. Besonderer Vorteil: Diese "Beteiligung" am Ertrag eines Unternehmens motiviert jeden Mitarbeiter und begrenzt die Verpflichtung des Arbeitgebers auf das jeweils Mögliche. - Stufenplan
Hier kann der Arbeitgeber, der die langfristige Entwicklung seines Unternehmens nur schwer absehen kann, seine Zahlungsverpflichtungen in die betriebliche Altersversorgung auf einen überschaubaren Zeitraum (mind. 5 Jahre) begrenzen. Hiernach kann er jeweils neu über die Fortführung der betrieblichen Altersversorgung entscheiden.